FFP2 NR im Arbeitsschutz
Unsere CE-zertifizierte FFP2 NR-Atemschutzmaske erfüllt alle Aspekte der Arbeitssicherheit im Sinne der nachfolgend zitierten EU-Arbeitsschutzverordnung.
In der Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) heißt es unter Punkt 3.10.1.:
FFP2 NR im Arbeitsschutz
Unsere CE-zertifizierte FFP2 NR-Atemschutzmaske erfüllt alle Aspekte der Arbeitssicherheit im Sinne der nachfolgend zitierten EU-Arbeitsschutzverordnung.
In der Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) heißt es unter Punkt 3.10.1.:
Atemschutz
Mit den PSA, die für den Schutz der Atemwege bestimmt sind, muss der Nutzer mit Atemluft versorgt werden können, wenn er einer verschmutzten Atmosphäre und/oder einer Atmosphäre mit nicht ausreichender Sauerstoffkonzentration ausgesetzt ist. Die dem Nutzer durch die PSA zugeführte Atemluft ist durch geeignete Mittel zu gewinnen, z. B. durch Filtrieren der verschmutzten Luft durch die PSA oder durch Zufuhr von einer nichtverschmutzten äußeren Quelle.
Die Ausgangswerkstoffe und sonstigen Bestandteile dieser Arten von PSA sind so zu wählen oder zu entwerfen und einzuarbeiten, dass die Atemfunktion und -hygiene des Nutzers während der Tragedauer unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen in angemessener Art und Weise gewährleistet sind.
Der Dichtigkeitsgrad der Gesichtsmaske, der Druckverlust beim Einatmen sowie das Reinigungsvermögen bei Filtergeräten müssen dafür sorgen, dass aus einer verschmutzten Atmosphäre nur so wenig kontaminierende Stoffe eindringen, dass die Gesundheit bzw. Hygiene des Nutzers nicht beeinträchtigt wird.
Auf den PSA müssen die besonderen Eigenschaften der Ausrüstung, die zusammen mit der Anleitung einen geschulten und qualifizierten Nutzer zum korrekten Einsatz der PSA befähigen, ausführlich angegeben sein. Bei Ausrüstungen mit Filtern ist in der Anleitung des Herstellers auch die Lagerhöchstdauer neuer, originalverpackter Filter anzugeben.
Die gesamte Verordnung der EU über persönliche Schutzausrüstungen vom 9. März 2016 ist im Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. März 2016 veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425
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